BE


Voraussetzung: Klasse B – Führerschein

Antragsstellung beim Bürgeramt mit folgenden Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass
• 1 biometrisches Passfoto
• Bescheinigung über einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
• Geld für die Antragsstellung bei der Behörde
• Ansagen der Prüfstelle (DEKRA Ullsteinstr.)

Es erfordert keine theoretische sondern nur eine praktische Prüfung!

Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtfahrten/Sonderfahrten:
• Überlandfahrt (3 x 45 min. = 135 min)
• Autobahnfahrt (1 x 45 min)
• Nachtfahrt (1 x 45 min.)

Alle normalen Fahrstunden sind abhängig von der Leistung des Fahrschülers.

B96


Voraussetzung: Klasse B – Führerschein

Bei der Fahrerlaubnisklasse B96 muss die zulässige Gesamtmasse deiner Fahrzeugkombination zwischen
3500 kg – 4250 kg liegen.

OHNE THEORETISCHE UND PRAKTISCHE PRÜFUNG!

Die Fahrerschulung beinhaltet:
• 150 min. (2,5 Std.) theoretischer Schulungsstoff
+
• 270 min (4,5 Std.) praktischen Übungsstoff

Aushändigung der Bescheinigung über die Teilnahme an der Fahrerschulung (zur Vorlage bei der Behörde)

B196


Neuer Motorradführerschein für Fahrzeuge bis 125ccm

Voraussetzung:
• seit mind. 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein
• mind. 25 Jahre alt sein

OHNE THEORETISCHE UND PRAKTISCHE PRÜFUNG!

Die Fahrerschulung beinhaltet mindestens:
• 4 x 90 min. theoretischer Unterricht der Klasse A
+
• 5 x 90 min. praktischer Unterricht

>> Aushändigung der Bescheinigung über die Teilnahme an der Fahrerschulung (zur Vorlage bei der Behörde)

Jetzt Termine sichern unter 030 84 10 83 35