Voraussetzungen


Die Antragsstellung kann frühestens mit 16,5 Jahren erfolgen.

Anmeldung beim Bürgeramt mit folgenden Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass
• Neues Passfoto (biometrisch)
• Bescheinigung über einen Sehtest
• Erste-Hilfe Grundkurs
• Nachweis der Fahrschulanmeldung
• Geld für die Antragsstellung bei der Behörde
• Ansagen der Prüfstelle (DEKRA Ullsteinstr.)

Ausbildung


Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtausbildung beinhaltet:

1) Theoretischer Unterricht von 14 x 90 min
(12 x Grundstoff & 2 x klassenspez. Stoff)

2) Sonderfahrten
• Überlandfahrt (5 x 45 min = 225 min)
• Autobahnfahrt (4 x 45 min = 180 min)
• Nachtfahrt (3 x 45 min = 135 min)
Alle normalen Fahrstunden sind abhängig von der Leistung des Fahrschülers.

Unsere Fahrzeuge


Bernd und der

T-ROC

Steffi mit dem BMW 118 i M

Unser Automatikfahrzeug Toyota RAV 4