Voraussetzungen


Die Antragsstellung kann frühestens erfolgen bei
Klasse A1 (ab 16 Jahre): mit 15,5 Jahren
Klasse A2 (ab 18 Jahre): mit 17,5 Jahren
Klasse A (ab 24 Jahre ): mit 23,5 Jahren

Anmeldung beim Bürgeramt mit folgenden Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass
• Neues Passfoto (biometrisch)
• Bescheinigung über einen Sehtest
• Erste-Hilfe Grundkurs (wenn kein anderer Führerschein vorhanden)
• Nachweis der Fahrschulanmeldung
• Geld für die Antragsstellung bei der Behörde
• Ansagen der Prüfstelle (DEKRA Ullsteinstr.)

Ausbildung


Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtausbildung beinhaltet:

1) Theoretischer Unterricht
• 12 x 90 min. Grundstoff (6x wenn Klasse B vorhanden)
+
• 4 x 90 min. Zusatzstoff Klasse A

2) Sonderfahrten
• Überlandfahrt ( 5 x 45 min. = 225 min. )
• Autobahnfahrt ( 4 x 45 min. = 180 min. )
• Nachtfahrt ( 3 x 45 min. = 135 min. )

Alle normalen Fahrstunden sind abhängig von der Leistung des Fahrschülers.

Unsere Fahrzeuge


Honda CB 650 F

( Klasse A / ab 24 Jahre )

Honda CB 500 F

( Klasse A2 / ab 18 Jahre )

 KTM Duke 125

( Klasse A1 / ab 16 Jahre )